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Übersicht

AGBs mso digital GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mso digital GmbH & Co. KG

1.

Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der mso digital GmbH & Co. KG, Erich-Maria-Remarque-Ring 14, 49074 Osnabrück, einschließlich deren verbundener Unternehmen („mso digital“) sowie Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB („Kunde“).

1.2.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang gegenüber diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von mso digital maßgebend.

1.3.

Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2.

Vertragsschluss

2.1.

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Angebote von mso digital und die Angebote Dritter als Leistungserbringer im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von mso digital (Ziffer 3.2.) freibleibend und unverbindlich. 

2.2.

Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.

2.3.

Ein Vertrag kommt wie folgt zustande:

a) durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Auftragsbestätigung seitens mso digital,

b) wenn mso digital oder der Dritte als Leistungserbringer (Ziffer 3.2.) aufgrund der Vertragsvermittlung mit der Ausführung begonnen hat oder 

c) mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages.

2.4.

Soweit vereinbart, können Vorleistungen (Kostenvoranschläge, Vorlagen, Dateien, Entwürfe und sonstige Arbeitsmittel, wie Modelle, Illustrationen und ähnliches), die mso digital im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringt, dem Kunden in Rechnung gestellt werden, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

3.

Leistungen und Pflichten von mso digital GmbH & Co. KG

3.1.

Der jeweilige Vertrag zwischen mso digital und dem Kunden bestimmt den Umfang der Leistungen, die mso digital erbringt.

3.2.

Zur Erbringung der Leistungen ist mso digital berechtigt, Dritte als Leistungserbringer einzusetzen. In diesem Rahmen vermittelt mso digital auch Verträge mit Dritten.

Soweit für die Vermittlung erforderlich, ist mso digital berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. mso digital ist berechtigt, weitere Vermittler einzuschalten, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und dadurch dem Kunden keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen. mso digital ist berechtigt, die Forderungen des jeweiligen Dritten (auch im eigenen Namen) gegenüber dem Kunden geltend zu machen und für den Dritten einzuziehen.

Der Kunde ist verpflichtet, mso digital unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Vermittlungstätigkeit und/oder die Leistung des Leistungserbringers berühren können.

3.3.

Soweit mso digital Beratungsleistungen erbringt, z.B. zur Erstellung von Strategien, bei Maßnahmenplanungen, Budgetplanungen, Social Media Konzepten, erfolgen diese auf dienstvertraglicher Basis. Ein Erfolg wird daher insoweit von mso digital nicht geschuldet.

3.4.

Bei Abschluss von Verträgen über Software ist mso digital grundsätzlich nicht zur Installation und Konfiguration, der Beratung und/oder Einarbeitung des Kunden oder zur Zurverfügungstellung von Material verpflichtet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Sofern eine Schulung und die Erstellung eines Pflichtenheftes oder eines Konzeptes nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart werden, besteht hierzu keine Verpflichtung seitens mso digital.

3.5.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist mso digital nicht verpflichtet, den Kunden über gestalterische Möglichkeiten und über mögliche Funktionalitäten zu beraten, insbesondere nicht über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale.

3.6.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist mso digital nicht zu einem Reporting verpflichtet. Wenn mso digital ein Reporting oder Reports zur Verfügung stellt, liegt Art und Umfang im Ermessen von mso digital.

3.7.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist mso digital nicht zu Pflege und Aktualisierungen verpflichtet.

3.8.

mso digital ist nicht verpflichtet, ihre etwaigen Arbeitsergebnisse nach Übergabe an den Kunden zu speichern oder anderweitig aufzubewahren.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist mso digital nicht verpflichtet, vom Kunden überlassenes Material, z. B. Vorlagen, Dateien, Texte oder Grafik zu speichern oder sonst aufzubewahren. Eine Pflicht zur Rückgabe besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.9.

Soweit Vertragsgegenstand die Erstellung von Texten durch mso digital ist, liegt die Ausgestaltung des Textes sowie die Auswahl des Stils in ihrem Ermessen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Auch ist mso digital zu einer bestimmten Wortwahl nicht verpflichtet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Soweit der Kunde nach Erstellung des Textes durch mso digital eine andere Ausgestaltung, einen anderen Stil oder eine andere Wortwahl beansprucht, ist hierzu die Tätigkeit von mso digital vom Kunden zu vergüten, es sei denn, es handelt sich um Leistungen zur Mängelbeseitigung.

3.10.

Soweit die Betreuung oder Einrichtung eines Werbekontos, wie z.B. eines Google Ads-Kontos, Vertragsgegenstand ist, richtet sich der Kunde ein einzelnes Konto beim Anbieter, wie z.B. bei Google ein, das von mso digital betreut werden kann. In dem Werbekonto können, müssen aber nicht, Sammlungen von Werken (z.B. Anzeigen und Ergebnisse von Keyword-Recherchen), Anzeigen, Strukturen und andere unabhängige Elemente enthalten sein. Wenn der Kunde mso digital beauftragt (unabhängig davon, ob während oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehung) die Betreuung des Werbekontos auf ihn oder einen Dritten zu übertragen, ist mso digital berechtigt, eine Vergütung für ihre im Werbekonto enthaltenen Leistungen, die Einrichtung sowie Übertragung des Google Ads-Kontos zu verlangen.

3.11.

Soweit Vertragsgegenstand Werbemaßnahmen auf Websites, in internetfähigen Anwendungen und anderen Online-Umgebungen ist, schuldet mso digital die Schaltung dieser Werbemaßnahmen. Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemaßnahmen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Platzierung der Werbemaßnahme, auf bestimmte Websites und/oder auf eine bestimmte Dauer der Werbemaßnahme bzw. deren Einblendung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde daher auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Nutzern, Sichtkontakten je Websites (Page Impressions), Sichtkontakten je Werbemittel (AdImpressions), Klicks des Werbemittels etc.. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf Konkurrenzausschluss.

3.12.

Soweit Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung Vertragsgegenstand sind, stehen die hierzu zu erbringenden Leistungen im Ermessen von mso digital, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Bei der Suchmaschinenoptimierung wird mso digital versuchen, dass die vertraglich vereinbarte Website bei der Eingabe bestimmter vertraglich vereinbarter relevanter Keywords in Suchmaschinen auf einer höheren Position gelistet wird als dies vorher der Fall war. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung und/oder -Ranking wird nicht geschuldet. Ist eine Suchmaschine vertraglich nicht ausdrücklich festgelegt, beziehen sich die Leistungen ausschließlich auf Google. Eine Suchmaschinenoptimierung kann ein laufender Prozess sein, so dass sich Änderungen erst nach bestimmten Zeiträumen zeigen. Eine Suchmaschinen-Platzierung ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die ständigen Änderungen der Suchmaschinenbetreiber unterworfen sind und der mso digital im Einzelnen nicht bekannt sind. Widerspricht der Kunde von mso digital vorgeschlagene Keywords nicht innerhalb von 3 Tagen in Textform, gelten diese als freigegeben, soweit mso digital den Kunden bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen hat. Der Kunde stellt mso digital überdies sämtliche zur Suchmaschinenoptimierung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.

Soweit Vertragsgegenstand eine Keyword-Recherche ist, legt mso digital nach ihrem Ermessen die Keywords im Sinne des vorstehenden fest. Bei der Keyword-Recherche schuldet mso digital keinen Erfolg, so schuldet mso digital z.B. nicht die Auswahl der bestplatzierten Keywords, die Keywords mit einer bestimmten Relevanz und auch nicht die Keywords, die für einen bestimmten Traffic sorgen. mso digital ist berechtigt, die Keyword-Recherche automatisiert durch Nutzung von Datenbanken und Tools durchzuführen. Es wird keine bestimmte Art und Weise der Recherche geschuldet. Ebenfalls geschuldet wird keine Aktualisierung der Keywords.

3.13.

mso digital ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat hieran kein Interesse.

4.

Pflichten des Kunden

4.1.

Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, mso digital vollständig über seine Daten (insbesondere über die Firma, den Namen, die Anschrift, die E-Mail-Adresse zu unterrichten und etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

4.2.

Der Kunde ist verpflichtet, mso digital sämtliche zur Durchführung des Vertrages notwendigen Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel zur Verfügung zu stellen.

Die vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel müssen den Vorgaben und/oder Richtlinien der zur Vertragserfüllung beauftragten Dritten, insbesondere der Partner und Plattformen, entsprechen: Link mso digital Vertragspartner

Der Kunde ist insoweit verpflichtet, dass die notwendigen Informationen, Materialien, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel mindestens 7 Tage vor der Onlinestellung bzw. Platzierung ordnungsgemäß an mso digital übermittelt werden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen die Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel für die vorgesehene Nutzung geeignet sein und die übliche Beschaffenheit haben.

4.3.

Sofern mso digital dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen o. Ä. zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde jeweils unverzüglich mitteilen.

4.4.

Der Kunde ist während der Dauer des Vertrages verpflichtet, seine verlinkte Website abrufbar zu halten sowie die für die Messung und Auswertung von Vergütungstatbeständen erforderliche Implementierung nach den Vorgaben von mso digital vorzunehmen. Sollte der Kunde Störungen, insbesondere bei der Verlinkung und/oder der Implementierung feststellen, ist er verpflichtet, mso digital dies unverzüglich mitzuteilen.

4.5.

Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kunde selbst für die Einstellung von Websites in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Websites über das Internet Sorge tragen. mso digital ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Websites (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten. Zu den Leistungspflichten gehören auch nicht Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung, weder auf der Website selbst (Onpage-Maßnahmen) noch außerhalb der Website (Offpage-Maßnahmen), es sei denn, derartige Leistungen wurden ausdrücklich vereinbart.

4.6.

Besteht die Leistung von mso digital in der Erstellung von Konzepten oder Analysen oder der Unterstützung des Kunden bei der Ausarbeitung von Konzepten oder Analysen, wird der Kunde die notwendigen Mitwirkungen leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.

4.7.

mso digital ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.

4.8.

Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen einer angemessenen Frist abzunehmen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn mso digital dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.

Nutzungsrechte

5.1.

Der Kunde garantiert, dass er sämtliche erforderliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen, Inhalten, Daten Unterlagen und Werbemittel hat und frei darüber verfügen kann. Der Kunde räumt mso digital sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, soweit die Bearbeitung und Umgestaltung unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes erfolgt, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an Dritte ganz oder teilweise zu übertragen.

5.2.

Vorlagen, Dateien, Entwürfe und sonstige Arbeitsmittel, wie Modelle, Illustrationen und ähnliches, die mso digital erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben im Eigentum von mso digital, die hieran die ausschließlichen Nutzungsrechte behält, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Eine Aufbewahrungs- oder Herausgabepflicht von mso digital besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation. Im Übrigen erfolgt die Bereitstellung von Software nur für die Dauer des Vertrages.

5.3.

Bei von mso digital erbrachten Beratungen erhält der Kunde an Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen sowie zu bearbeiten, soweit der Kunde die vereinbarte Vergütung gezahlt hat.

5.4.

An von mso digital dem Kunden vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen in Text und/oder Bild, z.B. im Rahmen einer Präsentation, erhält der Kunde keine Nutzungsrechte, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

5.5.

Eine Rechteeinräumung von mso digital an den Kunden erfolgt nur in dem ausdrücklich schriftlich vereinbarten Umfang. Die Rechteeinräumung ist stets auf den Zweck des erteilten Auftrages beschränkt; bei zeitlich befristeten Aufträgen über Konzeptionen, Suchmaschinenoptimierungen und vergleichbaren Sachverhalten erfolgt die Rechteeinräumung nur für die Dauer der Beauftragung. Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit mso digital bereits vorher in eine Nutzung des Werkes eingewilligt hat, kann diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen werden. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, das überlassene Werk einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen.

5.6.

Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen von mso digital, insbesondere die Urheberrechte, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden mso digital zu. Auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeiter des Kunden entstanden sind. mso digital ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien oder Layouts, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat mso digital dem Kunden offene Dateien oder Layouts zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Genehmigung von mso digital geändert werden.

5.7.

mso digital ist berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse, insbesondere Werbemittel, zu signieren. Hierzu hat mso digital auch Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jedem von ihr erstellten Arbeitsergebnis. mso digital darf diesen Vermerk selbst anbringen, der Kunde ist nicht berechtigt, diesen ohne Zustimmung von mso digital zu entfernen. mso digital ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse sowie Ergebnisse und/oder Auswirkungen anderer Tätigkeiten, insbesondere Case-Studies, jederzeit zu Demonstrationszwecken und als Referenz für ihre Arbeit für Eigenwerbung zu benutzen.

6.

Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel des Kunden, Freistellung

6.1.

Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel nicht gegen vertragliche Vereinbarungen, gesetzliche Vorschriften, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde garantiert weiterhin, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel nicht gegen vertragliche Vereinbarungen mit zur Vertragserfüllung beauftragten Dritten verstoßen.

6.2.

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel allein verantwortlich. mso digital prüft nicht, ob sie für die Onlinestellung bzw. Platzierung der Werbung und für die vereinbarte Leistung verwendet werden dürfen, ob sie rechtmäßig sind oder Rechte Dritter verletzen. mso digital behält sich vor, offensichtlich rechtswidrige Inhalte nicht zu verwenden und insbesondere nicht in Leistungen zu integrieren sowie Werbemittel wegen ihres Inhalts, abzulehnen, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Die Ablehnung einer Leistungserbringung wird dem Kunden durch mso digital unverzüglich mitgeteilt.

6.3.

mso digital ist berechtigt aber nicht verpflichtet, unzulässige Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, jederzeit ganz oder teilweise zu entfernen oder sie so zu verändern, so dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen. mso digital ist insbesondere berechtigt, Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel nach deren Onlinestellung wieder zu entfernen oder zurückzuziehen, wenn der Kunde nachträglich nicht freigegebene Änderungen der Inhalte der Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel vornimmt und hierdurch die Voraussetzungen dieser AGB erfüllt werden.

6.4.

Der Kunde stellt mso digital von allen geltend gemachten Ansprüchen, Kosten und Schäden Dritter frei, die dadurch entstehen, dass Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel verwendet werden, die unzulässig, rechtswidrig oder mit Rechten Dritter belastet sind oder für die nicht die erforderlichen Rechte geklärt wurden. Dies gilt auch für die mit Inhalten des Kunden verknüpften Inhalte und Links. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die hierbei entstehenden Rechtsverfolgungskosten. Sie gilt sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von mso digital, welche bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen tätig werden sowie zugunsten der Publisher und sonstigen Unternehmen, welche die Werbemittel auf ihren Medien platzieren.

7.

Haftung und Verjährung

7.1.

Ein bestimmter Werbeerfolg wird von mso digital nicht geschuldet. Soweit mso digital Leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages gegenüber dem Kunden erbringt, wird auch sonst kein bestimmter Erfolg geschuldet.

7.2.

mso digital haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet mso digital für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Wesentliche Vertragspflichten“). Im letztgenannten Fall haftet mso digital jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen wurde. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.3.

Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr. Dies gilt nicht, sofern der mso digital oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Unberührt bleiben die Verjährungsfristen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BGB sowie weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB, §§ 444, 445b, § 634 a Abs. 3 BGB, § 639 BGB, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.

Mängel

8.1.

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen, Leistungen und Arbeitsergebnisse von mso digital auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Lieferung, eine andere Leistung oder ein anderes Arbeitsergebnis oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei mso digital nach Ablieferung oder Zugänglichmachung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei mso digital nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gelten die Lieferungen, Leistungen und Arbeitsergebnisse in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Unberührt bleibt die Pflicht zur Untersuchung und Rüge nach § 377 HGB.

8.2.

Soweit ein von mso digital zu vertretender Mangel vorliegt, ist mso digital nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels, Herstellung eines neuen Werkes oder die Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Bei Dienstleistungen ist mso digital zur Nachholung der Dienstleistung berechtigt.

8.3.

Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden, ein neues Werk hergestellt werden oder ist die Lieferung einer mangelfreien Sache als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen, wenn mso digital hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels, der Herstellung einer neuen Sache oder Lieferung eines Ersatzes eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde, wenn die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines Ersatzes unmöglich ist, wenn sie von mso digital verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er mso digital schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest 4 Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. Rücktritt und Schadensersatz) kann nur binnen 2 Wochen nach Fristablauf schriftlich erklärt werden.

8.4.

Bei einer unberechtigten Mängelrüge des Kunden, bei der der Kunde das Fehlen eines Mangels mindestens leicht fahrlässig verkannt hat, hat er mso digital die dadurch verursachten Kosten zu erstatten.

8.5.

Bei Verträgen, die mso digital zwischen dem Kunden und einem Dritten vermittelt hat (Ziffer 3.2.) haftet mso digital nicht für mangelhafte Leistungen des Dritten.

8.6.

Soweit mso digital Beratungsleistungen erbringt, steht mso digital dafür ein, dass sie die Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringt, mso digital haftet nicht für das Erreichen eines bestimmten Erfolges.

9.

Preise, Vergütung

9.1.

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise von mso digital in Euro und netto ausschließlich Mehrwertsteuer. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach der jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste von mso digital, der jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste des Dritten (Ziffer 3.2.), den betrieblichen Entgeltsätzen des Dritten (Ziffer 3.2.) oder den betrieblichen Entgeltsätzen von mso digital zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach den betriebsüblichen Sätzen der mso digital zu vergüten. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträgliche Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet. Nachforderungen nach dem Urheberrechtsgesetz, z.B. gemäß §§ 32, 32a und 32 c UrhG trägt der Kunde.

9.2.

mso digital hat Anspruch auf Ersatz und Erstattung der erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen und Auslagen, die mso digital für den Kunden getätigt hat.

9.3.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die von mso digital erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand abgerechnet. Ein Festpreis oder ein Budget muss ausdrücklich vereinbart werden. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist ein Mehraufwand, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden, zusätzlich vom Kunden nach Aufwand zu vergüten.

9.4.

Soweit vereinbart, steht mso digital für die Teilnahme an Präsentationen ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

10.

Abrechnung, Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

10.1.

Sofern nicht anders vereinbart, ist das vertraglich vereinbarte Entgelt im Voraus fällig und vom Kunden zu bezahlen. Andernfalls ist es sofort nach Übergabe des Kaufgegenstandes, Abnahme des Werkes oder nach Leistung der Dienste fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für laufende oder wiederkehrende Leistungen werden jeweils monatlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

10.2.

Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

10.3.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist mso digital berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

11.

Laufzeit, Kündigung

11.1.

Soweit nicht anders vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. In diesem Fall und soweit nicht anders vereinbart, kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals von jeder Partei gekündigt werden.

11.2.

Außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei gegen nach diesen AGB oder nach dem Vertrag bestehende wesentliche Verpflichtungen verstößt.

11.3.

Kündigungen bedürfen der Schriftform.

12.

Abtretung

12.1.

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden an einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von mso digital zulässig.

12.2.

mso digital ist berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden ihre Ansprüche an mit der mso digital verbundene Unternehmen abzutreten. Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Vertrag nach Zugang der Mitteilung über die Abtretung außerordentlich zu kündigen.

13.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer Geschäftsbedingungen

mso digital behält sich eine Änderung dieser AGB sowie anderer Geschäftsbedingungen, wie z.B. Besonderer Geschäftsbedingungen, vor. Diese werden, sofern nicht anders vereinbart, von der mso digital gegenüber dem Kunden schriftlich bekanntgegeben und Vertragsbestandteil, sofern 

 

a) der Kunde der Einbeziehung der geänderten Geschäftsbedingungen schriftlich zustimmt, oder 

 

b) mso digital gegenüber dem Kunden die Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Schriftform ankündigt. Ist der Kunde mit den Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so kann er mit einer Frist von 1 Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen und Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen als von ihm genehmigt. mso digital wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen auf die Bedeutung der Wochenfrist hinweisen.

14.

Schlussbestimmungen

14.1.

Für das Vertragsverhältnis und dessen Durchführung gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Osnabrück.

Ergänzende Besondere Geschäftsbedingungen für symplr

1.

Geltungsbereich dieser Besonderen Geschäftsbedingungen

Ergänzend zu den vorstehenden AGB gelten die folgenden Besonderen Geschäftsbedingungen für alle Vertragsbeziehungen über die Leistungen „symplr“ zwischen mso digital sowie Publishern. Publisher sind natürliche und juristische Personen, die auf Websites, internetfähigen Anwendungen und in anderen Online-Umgebungen Werbeflächen zur Verfügung stellen, damit durch mso digital selbst oder durch Dritte Werbemittel angezeigt werden können. Werbemittel ist jede Werbung, insbesondere Fotos, Bilder, Grafiken, Texte, Links und andere Daten.

Auswahl und Inhalt der Werbeflächen sowie die Häufigkeit und Position der Anzeige der Werbeflächen liegt im Ermessen von mso digital, der Werbepartner, der Werbetreibenden und der Werbenetzwerke.

2.

Leistungen und Pflichten von mso digital GmbH & Co. KG gegenüber dem Publisher

2.1.

Folgende Leistungen erbringt mso digital gegenüber dem Publisher:

  • mso digital schließt im eigenen Namen und ohne Beteiligung des Publishers Verträge mit Dritten („Werbepartner”, ”Werbetreibende”, ”Werbenetzwerk“) über die Auslieferung und Positionierung von Werbemitteln auf vom Publisher zur Verfügung gestellten Werbeflächen mit dem Versuch den Werbeumsatz des Publishers nachhaltig zu steigern.
  • mso digital schließt im eigenen Namen und ohne Beteiligung des Publishers Verträge mit Dritten, die mit ihrer Dienstleistung Publisher, Advertiser und Internetbesucher unterstützen.
  • mso digital kann dem Publisher für den Zeitraum der Zusammenarbeit bei Bedarf kostenlos Berater für eine Consent Management Plattform zur Verfügung, sofern die Consent Management Plattform solche Berater zur Verfügung stellt oder Beratungsleistungen durch mso digital zur Verfügung gestellt werden können. Nach Vertragsende hat der Publisher die Consent Management Plattform von seiner Seite zu entfernen. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und die Zurverfügungstellung der Texte übernimmt mso digital nicht.
  • mso digital konfiguriert ein für die Leistungserbringung notwendiges Werbeskript und wird dieses fortlaufend hinsichtlich neuer Technologien, sich verändernden Marktgegebenheiten bzw. nach Performance-Metriken (z.B. Page Speed) nach eigenem Ermessen optimieren.

2.2.

Die Werbepartner/ Werbetreibenden/ Werbenetzwerke mit denen mso digital die in Ziffer 2.1. genannten Verträge abschließt, ergeben sich aus einem ads.txt (app-ads.txt) – Verzeichnis, welches der Publisher jederzeit unter folgendem Link einsehen kann: https://cockpit.symplr.de/joint-controller-agreement. Das Verzeichnis wird durch mso digital laufend erweitert und eingeschränkt. Der Publisher ist berechtigt, der Nutzung einzelner in dem Verzeichnis aufgeführter Werbetreibender über die Auslieferung von Werbemitteln auf den Werbeflächen schriftlich für die Zukunft zu widersprechen.

2.3.

mso digital stellt während der Vertragslaufzeit dem Publisher das Werbeskript (Ziffer 2.1.) zur selbstständigen Integration durch den Publisher zur Verfügung.

2.4.

mso digital kann die zur Verfügung gestellten Werbeflächen über eine(n) Yield Manager(in) im Sinne der gemeinsam mit dem Publisher definierten Ziele betreuen. Der (die) Yield Manager(in) kann dabei das regelmäßige operative Kampagnenmanagement sowie Anpassungen und Konfigurationen der hierfür eingesetzten Produkte übernehmen. Dem Publisher ist bewusst, dass der Erfolg der Monetarisierung von Online-Werbeflächen von mehreren Faktoren abhängig ist und mso digital keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Ziele und Erfolge übernimmt.

2.5.

mso digital bietet dem Publisher Support im vertraglich vereinbarten Umfang an.

2.6.

Support im Trafficking (Management, Einbuchung, Aussteuerung, Kontrolle und Reporting) von lokal oder vom Publisher direkt verkauften Direktkampagnen schuldet mso digital nur im Falle einer mit dem Publisher getroffenen separaten zusätzlichen entgeltlichen Vereinbarung, welche Inhalte und Einzelheiten regelt.

2.7.

Support im Bereich Suchmaschinenoptimierung oder Web Analytics schuldet mso digital nur im Falle einer mit dem Publisher getroffenen separaten zusätzlichen entgeltlichen Vereinbarung, welche Inhalte und Einzelheiten regelt.

mso digital kann dem Publisher mit einer Verfügbarkeit von maximal 98% p.a. einen Zugang zu einem Online-Reporting zur Verfügung stellen. Hier erhält der Publisher Einblick in die Performance Kennzahlen seiner vertragsgegenständlichen Werbeflächen. Dabei handelt es sich um vorläufige und keine finalen Abrechnungszahlen. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt noch durch ungültige Aktivitäten (Traffic oder Klicks) gemindert werden. Voraussetzung für die Nutzung ist die Anmeldung des Publishers. Der Umfang der Informationen wird durch das tatsächliche Angebot bestimmt. Die Informationen sind unverbindlich und werden durch mso digital auch nicht geprüft.

3.

Pflichten des Publishers

3.1.

Der Publisher wird die von mso digital vorgegebenen technischen Anforderungen und Spezifikationen einhalten. Der Publisher hat insbesondere die durch mso digital übermittelten Werbeskripte inkl. der für die Werbeauslieferung notwendigen div-Elemente auf seiner Website zu integrieren und diese so zu platzieren und zu kennzeichnen, dass diese für einen Dritten als Werbeanzeige erkennbar sind.

3.2.

Werbeskripte von mso digital dürfen vom Publisher nur wie vertraglich vereinbart zur Integration auf der Website implementiert werden. Darüber hinaus dürfen Werbeskripte ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens mso digital nicht verändert, kopiert, übertragen, verkauft, einem Dritten zu dessen Nutzung überlassen oder veröffentlicht werden.

3.3.

Der Publisher verpflichtet sich, bei Vertragsbeendigung unverzüglich sämtliche durch mso digital zur Verfügung gestellte Werbeskripte sowie weitere vereinbarte Leistungen von seiner Website zu entfernen.

3.4.

Der Publisher informiert mso digital darüber, dass er nicht mehr Inhaber der Website ist auf der das Werbeskript integriert ist oder er zum Betrieb der Website rechtlich nicht mehr befugt ist. Diese Information muss mindestens 90 Tage vor dem entsprechenden Ereignis erfolgen. mso digital ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information, den Vertrag rückwirkend -bezogen auf den Eintritt des Ereignisses- ganz oder teilweise zu beenden, so dass die Website nicht mehr Gegenstand des zwischen dem Publisher und mso digital geschlossenen Vertrages ist, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.

3.5.

Der Publisher garantiert, dass er Inhaber sämtlicher erforderlicher Nutzungsrechte von Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten an den von ihm auf seiner Website zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalten ist sowie, dass er über die Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten zur Integration des Werbeskriptes auf seiner Website verfügt.

3.6.

Jegliche Form des Missbrauchs, insbesondere die künstliche Generierung von Non-Human- oder Bot-Traffic ist untersagt. Dem Publisher ist es insbesondere untersagt, weder selbst noch durch Dritte durch wiederholtes manuelles Anklicken, den Einsatz von Robotern oder anderen automatisierten Tools und durch computergenerierte Suchanfragen Aktivitäten auf seiner Seite zu erzeugen.

3.7.

Voraussetzung für die Nutzung von symplr ist, dass der Publisher eine Consent Management Platform (CMP) zur Verfügung stellt, mit der über ein Banner oder ein Pop-up wirksam eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Besucher der Seite eingeholt und gespeichert werden kann, bevor Nutzerdaten über Website-Skripte erfasst werden. Sofern mso digital eine CMP unentgeltlich zur Verfügung stellt, so obliegt trotzdem dem Publisher die Pflicht über die CMP eine datenschutzrechtliche Einwilligung einzuholen und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und insbesondere die CMP technisch einzustellen und die Texte zur Verfügung zu stellen. Sofern es für den Publisher nicht unzumutbar ist, kann mso digital die unentgeltliche Zurverfügungstellung jederzeit einstellen.

4.

Regelungen der Werbepartner, Werbetreibenden und Werbenetzwerke

Der Publisher verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Regelungen der Werbepartner, Werbetreibenden und Werbenetzwerke: Link symplr Vertragspartner

5.

Verantwortung für Websites und deren Inhalte, Freistellung

5.1.

Der Publisher garantiert, dass seine Websites, insbesondere seine digitalen Inhalte auf den Websites nicht gegen vertragliche Vereinbarungen, gesetzliche Vorschriften, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Publisher ist für sämtliche Inhalte und den Betrieb seiner Websites allein verantwortlich.

5.2.

Die Website und die digitalen Inhalte des Publishers dürfen folgende Inhalte nicht enthalten und/oder thematisieren:

  • Illegale Inhalte
  • Verletzung geistigen Eigentums
  • Gefährdete oder bedrohte Tierarten
  • Gefährliche oder abwertende Inhalte
  • Ermöglichung von unlauterem Verhalten
  • Inhalte mit Falschdarstellungen
  • Malware und unerwünschte Software
  • Sexuell explizite Inhalte
  • Sexuelle Handlungen gegen Vergütung
  • Heiratsvermittlung
  • Nicht jugendfreie Themen in Familieninhalten
  • Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern 
  • Pornografische Inhalte
  • Schockierende Inhalte
  • Sprengkörper
  • Schusswaffen, Schusswaffenteile und ähnliche Produkte
  • Sonstige Waffen
  • Tabak
  • Drogen
  • Verkauf oder Missbrauch von Alkohol
  • Online Glücksspiele
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Nicht freigegebene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel


mso digital behält sich vor, das Werbeskript auf offensichtlich rechtswidrigen Inhalten nicht zu integrieren und Publisher mit ihren Websites abzulehnen, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Ein sachlicher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Inhalte der Website dazu führen, dass das Image von mso digital oder der Werbetreibenden, Werbenetzwerke, Werbepartner, die auf der Seite werben, Schaden nimmt. Dazu gehören auch Websites, die unvollständig sind, technisch nicht einwandfrei funktionieren und darüber hinaus nicht in der Lage sind professionell und in angemessener Zeit eigene redaktionelle Inhalte sowie user-generated Content (z.B.: Kommentare) zu moderieren, zu prüfen oder zu löschen. Die Ablehnung einer Website wird dem Publisher durch mso digital unverzüglich mitgeteilt.

5.3.

Die Websites des Publishers dürfen keine Viren, Trojaner, Spyware oder sonstige Schadprogramme enthalten, die Daten, Software oder Computersysteme schädigen oder beeinträchtigen können.

5.4.

Der Publisher ist für die Inhalte seiner Websites, auf denen das Werbeskript integriert ist, allein verantwortlich. mso digital ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Websites des Publishers und deren Inhalte für die vereinbarte Leistung verwendet werden dürfen, ob sie rechtmäßig sind oder Rechte Dritter wahren. mso digital ist jedoch berechtigt zu jeder Zeit während der Vertragslaufzeit eine inhaltliche Prüfung der Websites des Publishers vorzunehmen.

6.

Vergütung, Zahlung

6.1.

mso digital, die Werbepartner, Werbetreibenden und Werbenetzwerke messen über ihre Server die Anzahl der Seitenaufrufe der Websites des Publishers und/oder der Klicks auf die Werbemittel und/oder andere Tatsachen, die für die Berechnung der Vergütung erforderlich sind.

6.2.

Soweit nicht anders vereinbart, rechnet mso digital monatlich die dem Publisher zu zahlende Vergütung ab. Die Abrechnung enthält die von den Werbepartnern, den Werbetreibenden und Werbenetzwerken gezahlten Vergütungen, die sich auf die Websites des Publishers beziehen. Die Auszahlung an den Publisher erfolgt nach Abzug der zwischen dem Publisher und mso digital vereinbarten Provision. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Auszahlung der Vergütung nur dann und soweit erfolgt als die Werbepartner, Werbetreibenden und Werbenetzwerke eine Zahlung an mso digital geleistet haben.

6.3.

mso digital erstellt dem Publisher monatlich eine Abrechnung. Die Abrechnung enthält die im Leistungszeitraum erzielten Werbeumsätze nach Abzug der vereinbarten Provision. Ein Anspruch des Publishers auf Auszahlung entsteht nur, wenn und soweit die Werbepartner, die Werbetreibenden und die Werbenetzwerke tatsächlich eine Zahlung an mso digital leisten.

6.4.

Die Werbepartner, Werbetreibenden, Werbenetzwerke tätigen gegenüber mso digital die Auszahlungen mit einem Zahlungsziel von bis zu 90 Tagen nach Ende des Leistungszeitraum, in dem die Werbeumsätze generiert worden sind. mso digital zahlt an die Publisher die Vergütung mit einem Zahlungsziel von 60 Tagen nach Zahlung durch die Werbepartner, Werbetreibenden und Werbenetzwerke. mso digital behält sich das Recht vor, bei ausbleibenden Zahlungen der Werbepartner, Werbetreibenden, Werbenetzwerke (z.B. aufgrund Insolvenz) bereits ausgezahlte Vergütungen zurück zu fordern oder mit künftigen Auszahlungen zu verrechnen. Das gleiche gilt, wenn mso digital Zahlungen an die Werbepartner, Werbetreibenden, Werbenetzwerke zurückzahlt.

Datum des Inkrafttreten der AGBs: 01.01.2024

Vielen Dank für die Zusammenarbeit mit mso digtal.