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Blacklist

Google hat als weltweit führende Suchmaschine die Blacklist (schwarze Liste) eingeführt, um seinen Nutzern eine bestmögliche und sichere Online-Erfahrung bieten zu können. Die grundsätzliche Funktion einer Blacklist besteht darin, verschiedenste Dinge aufzulisten, die gegen festgelegte Regeln und Richtlinien verstoßen. Sämtliche Inhalte, die auf einer solchen Blacklist gelistet werden, sollen aufgrund ihres Regelverstoßes benachteiligt werden. 

Für SEOs und für Webseitenbetreiber ist vor allem die Blacklist von Suchmaschinen wie bspw. von Google interessant. Auf ihr werden unter anderem Webseiten gelistet, die von der jeweiligen Suchmaschine identifiziert und für den Nutzer als schädlich eingestuft werden. Dazu zählen bspw. Seiten, die gegen den Jugendschutz oder das Urheberrecht verstoßen, aktives Spamming betreiben oder sonstige gesetzliche Bestimmungen nicht einhalten. 

Eine Blacklist kann aber auch in den verschiedensten Bereichen eingesetzt werden und ganz unterschiedlich fungieren. Länder wie z.B. China führen eine Blacklist mit sämtlichen Webseiten, die sich gegenüber dem eigenen Regime kritisch äußern. So kann der Staat gezielt Informationen zurückhalten und die Meinungsfreiheit einschränken. 

Die Blacklist für Webseiten

Die Blacklist der Suchmaschine Google beinhaltet Webseiten bzw. IP Adressen, die gegen bestehende Richtlinien verstoßen. Jegliche Seiten, die hier gelistet sind, werden aus dem Datenbestand gelöscht, sodass sie für den Nutzer nicht mehr auffindbar sind.

Wie bereits am Beispiel China beschrieben, existieren länderspezifische Filter, die für verschiedene Webseiten angewendet werden können. Je nach Gesetzeslage können Seiten auf die Blacklist hinzugefügt werden, die gegen Richtlinien des jeweiligen Landes verstoßen.

Die Eintragung einer Webseite in Googles Blacklist

Google legt großen Wert darauf seinen Nutzern eine bestmögliche und sichere Online-Erfahrung zu bieten. Demzufolge entfernt der Algorithmus automatisch sämtliche Webseiten aus dem Index, die für den Nutzer als schädlich eingestuft werden. Eine Meldung der Webseiten seitens der Nutzer ist somit nicht notwendig. 

Nutzer haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Seiten im Web zu melden, die ihnen verdächtig vorkommen. Bestätigt sich der Verdacht, werden diese Seiten von der Suchmaschine auf die jeweilige Blacklist gesetzt und aus dem Google Index entfernt.

In den meisten Fällen werden Webseitenbetreiber über den Ausschluss der Seite aus dem Index informiert. Dies erfolgt bspw. über die Google Search Console, wo der Betreiber Auskunft erhält welche Codestellen vom Algorithmus als nicht konform eingestuft wurden. 

Zu Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Richtlinien der Suchmaschine kann es auch kommen, wenn bei Webseiten starke Unregelmäßigkeiten entdeckt werden. Ist die Webseite nicht in der Search Console registriert, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail.

Wie kann überprüft werden ob eine Seite in die Blacklist eingetragen wurde?

Einen guten ersten Überblick können Webseitenbetreiber über die site-Abfrage erhalten. Dafür muss in der Suchmaske lediglich die Domain oder eine konkrete URL mit dem site-Operator eingegeben werden (z.B.: “site:beispieldomain.com”). Erscheint die Domain nun nicht in den Suchergebnissen, deutet vieles daraufhin, dass diese aus dem Index entfernt wurde.

Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung bietet die Google Search Console, welche ständig aktuelle Status Reports und Fehlermeldungen liefert.

Weitere Arten von Blacklists im Internet

Im Internet existieren jedoch noch weitere verschiedene Formen einer Blacklist, z.B.:

  • E-Mail: Die E-Mail Blacklist ist eine häufig eingesetzte Methode um E-Mail Spam zu reduzieren. Ist die Mail-Server IP-Adresse Teil einer solchen Blacklist, werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht alle verschickten E-Mails bei den Empfängern ankommen. Die eigene Adresse kann auf verschiedenen Webseiten überprüft werden.
  • Content: Verschiedene Content Management Systeme (CMS) bieten den Betreibern die Möglichkeit, eigene Blacklists zu erstellen. So kann bspw. verhindert werden, dass Nutzer unerwünschte Inhalte in den Kommentaren wiedergeben. Dies erfolgt in der Praxis über Wortfilter, sodass bestimmte Begrifflichkeiten zur Verwendung verboten werden.