Grafiken auf Facebook sind aktuell möglich für Header, für Profilbilder, zur Illustration von Beiträgen, zur Bebilderung von Ads, als Icon für Pages und Apps, zur Ankündigung von Events, zum Anzeigen von Meilensteinen und Lebensereignissen sowie als möglicher Kommentar zu bestehenden Posts.
Anwendung im Marketing
Um auf Ads und Content aufmerksam zu machen, sind Marketer auf die Nutzung von Facebook-Grafiken angewiesen. Dabei sollten professionelle Fotos verwendet und nach Möglichkeit unpersönliche Stockphotos vermieden werden. Die Bilder sollten aufeinander abgestimmt sein, um einen Wiedererkennungswert zu schaffen. Für alle verwendeten Fotos auf Facebook muss das Copyright vorliegen (siehe Copyright-Fragen). Da Facebook Grafiken von verlinkten Beiträgen und Websites automatisch bezieht, sollten auch die verlinkten Blogbeiträge, Websites und Landingpages mit Bildern illustriert sein. Welches Vorschaubild verwendet werden soll, lässt Facebook den Nutzer beim Erstellen des Beitrags auswählen.
Bildgrößen und Dynamik
Die Abmessungen der Facebook-Grafiken ändern sich mit jedem jährlichen Update der Plattform geringfügig. Alle möglichen Grafikfelder sollten mit Bildern versehen werden, um maximale Aufmerksamkeit zu erlangen. Dabei ist darauf zu achten, dass die mobile Darstellung von der Browserdarstellung abweicht und zu kleine Grafiken verpixeln. Ein Titelbild auf Profil oder Page etwa hat auf der linken Seite einen spezifischen Ausschnitt für das Profilbild. In der mobilen Darstellung wird das Profilbild mittig dargestellt. Ein zusammengesetztes Motiv wie in vorherigen Versionen ergibt dadurch keinen Sinn mehr. Zugleich nimmt die Qualität hochaufgelöster Fotos nach dem Upload automatisch ab.
Copyright und Richtlinien
Nutzer müssen über das Copyright für alle verwendeten Fotos und Grafiken verfügen. Stockphotoanbieter, aber auch einzelne Fotografen durchkämmen das Netz immer wieder nach Verstößen. Dabei können vierstellige Beträge pro Bild angemahnt werden. Marketer sollten bei eingekauften Grafiken daher unbedingt auf die Verwendungshinweise achten. Gleichzeitig tritt der Nutzer laut Facebook-AGB die Rechte an der Bildnutzung an Facebook ab. In der Praxis bedeutet dies jedoch nur, dass die Bilder theoretisch zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.
Facebook gibt vor, was in den Titelbildern und Posts nicht abgebildet sein darf. So dürfen Titelbilder von Seiten keine Webadressen mit „Klicken Sie hier“-Hinweis oder Kontaktinformationen enthalten. „Drücke Gefällt mir“ u.ä. ist in allen Bereichen verboten. Rigoros verfolgt wird die Darstellung von Nacktheit, Gewalt und verfassungswidrigen Symbolen.
Weitere Informationen und Links
Grafiken im Bild-Post oder Shared Link nutzen
Aktuelle Bildgrößen der Social Networks
Rechtliche Informationen rund um die Verwendung von Grafiken